Ihre Fragen - unsere Antworten Arbeitszeugnis Wann sollte mir nach der Kündigung spätestens ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden? Gemäß § 109 Gewerbeordnung haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis, das in schriftlicher Form verfasst werden muss. Der Zeugnisanspruch entsteht zum Kündigungszeitpunkt oder auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Bei fristloser Kündigung (dabei spielt es keine Rolle von welcher Seite sie ausgesprochen wurde) muss das Zeugnis nach Aufforderung innerhalb weniger Tage ausgearbeitet werden. Stimmt es, dass die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses erst beantragt werden muss? Das ist richtig. Man spricht dabei von einem verhaltenen Anspruch des Arbeitnehmers. Eine Tatsache, die leicht wegen der allgemeinen Praxisgepflogenheiten vergessen wird. Ein Großteil der Arbeitgeber stellt Arbeitszeugnisse nämlich unaufgefordert aus. Muss man das Zeugnis beim Arbeitgeber abholen? Da die Zeugnisschuld eine Holschuld ist (BGB § 269), muss der Arbeitnehmer das Zeugnis in der gewerblichen Niederlassung seines Arbeitgebers abholen. Wenn die Abholung für ihn mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre (beispielsweise durch Umzug) oder wenn der Arbeitgeber in Verzug ist, wandelt sich die Holschuld in eine Schickschuld. Haben Volontäre und Praktikanten auch ein Anrecht auf ein Zeugnis? Gemäß § 26 BBiG und § 16 BBiG haben auch Volontäre und Praktikanten einen Anspruch auf ein Zeugnis. Bei Praktika von kurzer Dauer wird ein Arbeitgeber sich allerdings eher auf eine Bescheinigung oder ein einfaches Arbeitszeugnis beschränken. Dies ist beispielsweise oft bei Schülerpraktika der Fall. Auf eine Bescheinigung bzw. auf ein Zeugnis sollte man nicht verzichten, da jeder Nachweis von berufspraktischer Erfahrung sehr wichtig ist. Kann der Arbeitnehmer entscheiden ob ihm ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird? Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, ob ihm ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden soll. Während ein einfaches Zeugnis lediglich Auskunft über die Dauer und Art der Tätigkeit liefert, beinhaltet ein qualifiziertes Arbeitszeugnis darüber hinaus eine Leistungsbewertung (Leistung) und eine Beurteilung des Sozialverhaltens (Führung). Besteht im Falle einer laufenden Kündigungsschutzklage ein Zeugnisanspruch? Es besteht sogar ein Anspruch auf ein Endzeugnis (BAG, Urteil vom 27.02.1987, Az.: 5 AZR 710/85). Darf ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zurückhalten? Der Arbeitgeber darf auch dann ein Zeugnis nicht zurückhalten, wenn Gegenansprüche bestehen (z.B. noch nicht abgegebener Büroschlüssel). Vorstellungsgespräch Mit welchen Fragen muss ich beim Vorstellungsgespräch rechnen? Es gibt unzählige Fragen, mit denen ein Bewerber bei einem Vorstellungsgespräch konfrontiert werden könnte. Hier haben wir Ihnen einige Fragen für Sie zusammengestellt: Fragenkatalog. © CAREER-STYLIST - Claudia Ullrich Sie haben Fragen zu den Themen Bewerbung, Arbeitszeugnis und Karriere? Schreiben Sie uns. Wir beantworten interessante Fragen nach bestem Wissen hier. Kontakt: claudia.ullrich@career-stylist.de. Impressum